Kfz-Haftpflichtversicherung

KFZ-Haftpflichtversicherung - das wichtigste in Kürze.

  • Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich für jedes Kraftfahrzeug vorgeschrieben. Ohne Haftpflichtversicherung können Sie Ihr Auto nicht zulassen.
  • Die Kfz-Haftpflicht ersetzt Schäden, die Sie mit Ihrem Auto anderen Menschen und deren Fahrzeugen zufügen.
  • Für Schäden am eigenen Wagen kommt nicht die Haftpflicht, sondern – falls vorhanden – Ihre Vollkasko– oder Teilkaskoversicherung auf.
  • Die günstigste Autoversicherung finden Sie schnell und einfach über unseren komfortablen Vergleichsrechner.
  • Ohne Kfz-Haftpflichtversicherung können Sie Ihr Auto gar nicht zulassen. Deswegen brauchen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung.
  • Bevor Sie sich diese holen, suchen Sie einen günstigen Versicherer für Ihr Auto.
  • Die gesetzlichen Versicherungssummen in der Kfz-Haftpflicht sind recht niedrig. Wir empfehlen deshalb, eine Versicherung mit mindestens 100 Millionen Euro pauschaler Deckungssumme zu nehmen.

Die gesetzliche Mindestdeckungssumme in der Kfz-Haftpflicht beträgt für Personenschäden 7,5 Millionen Euro, für Sachschäden 1,12 Millionen Euro und für Vermögensschäden 50.000 Euro. Diese Versicherungssummen sind recht niedrig. Besonders wenn mehrere Personen durch einen Unfall verletzt werden, kann die Höchstgrenze schnell ausgereizt sein. Ratsam ist daher der Abschluss einer deutlich höheren Deckungssumme von 100 Millionen Euro. Diese Versicherungssumme ist pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden festgelegt, je geschädigter Person stehen allerdings maximal 15 Millionen Euro zur Verfügung. Bei guten Verträgen sind die höheren Versicherungssummen heute Standard.

Wer mit dem eigenen Fahrzeug ins Ausland fährt, sollte wissen, in welchen Gebieten seine Kfz-Haftpflichtversicherung gilt. Mieten Sie sich im europäischen Ausland ein Auto, achten Sie auf die Versicherungssumme im Mietvertrag. Mit einer Mallorca-Police im Vertrag des eigenen Autos ist auch der Mietwagen im europäischen Ausland mit der deutschen Haftpflichtsumme versichert.

Holen Sie sich also am besten eine elektronische Versicherungsbestätigung von einem Versicherer, der sowohl hohe Deckungssummen anbietet als auch die Mallorca-Police einschließt.

Die Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung zählen zu den Sonderausgaben und können von der Steuer abgesetzt werden.

Verursachen Sie einen Unfall, bezahlt die Versicherung Ihren Unfallgegnern unter anderem Abschleppkosten, Reparatur, Mietwagen oder Wiederbeschaffung bei einem Totalschaden. Auch den Rechtsanwalt des Unfallgegners zahlt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung.

Außerdem ersetzt sie beispielsweise Schäden an Gebäuden, die durch den Unfall entstanden sind. Wurden Menschen verletzt – auch Mitfahrer –, dann bezahlt die Kfz-Haftpflicht die Heilkosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall und falls nötig eine lebenslange Rente.

Nicht im Versicherungsschutz enthalten sind Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug. Bei diesen springt Ihre Kaskoversicherung ein, falls sie eine haben. Mit einer Vollkaskoversicherung erhalten Sie die Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert. Einige Versicherer zahlen auch eine Zeit lang den Neupreis. Haben Sie lediglich eine Teilkaskoversicherung, erhalten Sie Geld, wenn Ihr Fahrzeug ausgebrannt ist oder Ihre Scheiben kaputt gegangen sind. Springt die Kasko ein, müssen Sie dann die Selbstbeteiligung zahlen, wenn Sie diese vereinbart haben.

Nicht bezahlen muss Ihre Kfz-Versicherung für Schäden an der Windschutzscheibe hinter Ihnen fahrender Autos durch einen hochgeschleuderten Stein. Fordert ein Unfallgegner unberechtigte oder überhöhte Zahlungen, wirkt die Kfz-Haftpflichtversicherung wie eine Art Rechtsschutzversicherung. Die Versicherung verteidigt Sie gegen ungerechtfertigte Ansprüche.

Teilweise schließen Verträge auch Schäden aus, die bei Fahrerflucht, ohne Betriebserlaubnis, unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder Fahren ohne Führerschein entstehen. In diesen Fällen zahlt die Kfz-Pflichtversicherung zwar zunächst. Sie nimmt jedoch den Fahrer als Verursacher in Regress und holt sich von ihm das Geld zurück. Grundsätzlich ist der Regressanspruch allerdings auf höchstens 5.000 Euro je Verstoß begrenzt.

In der Auto-Haftpflichtversicherung gilt der sogenannte Kontrahierungszwang. Das bedeutet, dass ein Anbieter einen Antrag auf Versicherungsschutz grundsätzlich annehmen muss. Der Versicherer darf den Abschluss nur unter bestimmten Bedingungen verweigern.

Schadensersatzpflichtig ist im Allgemeinen der Fahrer, der den Schaden verursacht hat. Dabei kommt es darauf an, dass er den Unfall verschuldet hat.

Im Straßenverkehr haftet laut Gesetz für verursachte Schäden (§ 7 Straßenverkehrsgesetz) aber nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter des Fahrzeugs, der in Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief eingetragen ist.

Das gilt selbst dann, wenn ihn kein eigenes Verschulden trifft. Das ist eine bedeutsame Ausnahme vom allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass Schadensersatz nur bei eigenem Verschulden zu leisten ist.

Wer ein Kraftfahrzeug für den Straßenverkehr zulässt, schafft eine sogenannte Betriebsgefahr. Weil das Fahrzeug zugelassen ist, kann von ihm eine Gefahr ausgehen, sobald es in Gebrauch ist. Dieses Risiko hat der Halter zu tragen.

Die Betriebsgefahr ist unabhängig von eigener Schuld. So können Sie als Halter möglicherweise von schwächeren Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern oder Radfahrern haftbar gemacht werden, obwohl Sie bei einem Unfall gar keine Schuld trifft. Angenommen, Sie parken Ihr Auto blöd im Kreuzungsbereich und ein Fußgänger muss wegen Ihnen über die Fahrbahn ausweichen und wird von einem anderen Auto angefahren, kann es passieren, dass Sie für den Unfall zahlen müssen.