Kfz-Vollkaskoversicherung

Kfz-Vollkaskoversicherung - das wichtigste in Kürze.

  • Die Kfz-Vollkaskoversicherung bezahlt Schäden durch selbst verschuldete Unfälle und durch Vandalismus an Ihrem eigenen Wagen. Außerdem deckt sie alle Schäden ab, die auch die Teilkaskoversicherung versichert.
  • Sie ist anders als die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben.
  • Sie lohnt sich vor allem bei neueren Autos.
  • Eine Selbstbeteiligung von mindestens 300 Euro ist sinnvoll, um den Preis zu senken.
  • Der Tarif sollte auf die „Einrede grober Fahrlässigkeit“ verzichten.
  • Überlegen Sie, ob Sie eine Kfz-Vollkaskoversicherung brauchen oder ob eine Teilkasko reicht. Vereinbaren Sie immer eine Selbstbeteiligung.

Verursachen Sie einen Unfall, haften Sie mit Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung für die entstandenen Schäden beim Unfallgegner. Haben Sie außerdem eine Kfz-Vollkaskoversicherung abgeschlossen, zahlt diese auch für Schäden an Ihrem eigenen Auto.

Die Vollkasko kommt grundsätzlich für alle Schäden auf, die auch die Teilkasko übernimmt:

  • Brand und Explosion (zum Beispiel Kabelbrand),
  • Diebstahl (einschließlich Demontage von Autoteilen sowie unbefugter Gebrauch), Raub und Unterschlagung,
  • Unwetterschäden (Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung),
  • Zusammenstoß mit Haarwild (hauptsächlich Rehe und Wildschweine, aber nicht Kühe, Vögel, Hunde oder Katzen),
  • Marderschäden (meist nur kleine Kabelschäden),
  • Glasbruch (etwa durch Steinschlag),
  • Schäden durch Kurzschluss an der Verkabelung.

Zusätzlich übernimmt die Vollkasko Schäden an Ihrem eigenen Auto durch Vandalismus.

Außerdem reguliert sie Schäden an Ihrem Wagen, falls Ihr Unfallgegner Fahrerflucht begeht. Ausgeschlossen hingegen sind:

  • Unterschlagung (Fahrzeug wurde vom Versicherungsnehmer zum Gebrauch oder zum Verkauf überlassen);
  • Schäden, die auf ein Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind, das durch wetterbedingte Naturgewalten veranlasst war;
  • Reifenschäden (es sei denn, sie sind eine Folge eines der versicherten Ereignisse).

Eine Selbstbeteiligung in Höhe von 300 bis 500 Euro lohnt sich meistens, weil die Versicherungen entsprechende Rabatte geben, um sich Verwaltungskosten für die Abwicklung kleinerer Blechschäden zu sparen. Probieren Sie bei einem Versicherungsvergleich verschiedene Varianten der Selbstbeteiligung aus.

In der Vollkaskoversicherung gibt es wie in der Haftpflichtversicherung Schadenfreiheitsklassen. Mit jedem unfallfreien Jahr gewähren Versicherungen einen größeren Rabatt auf den Beitrag. Die Schadenfreiheitsklasse in der Vollkasko kann sich von der in der Haftpflichtversicherung unterscheiden, sie sind nicht aneinander gekoppelt. Wer beispielsweise bei der Versicherung meldet, dass Unbekannte den Lack zerkratzt haben, wird in der Vollkaskoversicherung herabgestuft. Da es kein Haftpflichtschaden ist, bleibt der Schadenfreiheitsrabatt dort aber unberührt.

In der Kaskoversicherung werden die Autos zwar ebenfalls nach Regionen und Typklassen eingestuft. Es können dabei aber andere Regionen und Typklassen als bei der Kfz-Haftpflichtversicherung herauskommen, und – um es noch komplizierter zu machen – die Typklassen in der Vollkasko können andere sein als in der Teilkasko. Zusätzlich zur Typklasse werden Merkmale wie gefahrene Kilometer im Jahr oder Garage berücksichtigt, um die Höhe des Beitrags zu bestimmen.

Die Versicherer ersetzen mit der Neuwertentschädigung dem Kunden nach Diebstahl des Autos oder bei einem Totalschaden den Neuwert des Fahrzeugs, wenn das Alter die festgelegte Altersgrenze noch nicht überschritten hat. Danach wird nur der Zeitwert erstattet.

Bei einem Schaden, der durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde, kann die Versicherung ihre Leistung kürzen.

Einige Zusatzklauseln bei der Vollkaskoversicherung sind unnötig und teuer. Es gibt aber auch sinnvolle und preisgünstige Optionen:

Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit – Haben Sie Schäden durch grobe Fahrlässigkeit eingeschlossen, dann sind Sie auch versichert, falls Sie beispielsweise zu schnell gefahren sind. Die meisten Tarife haben „grobe Fahrlässigkeit“ bereits standardmäßig mitversichert.

Marderbisse mit Folgeschäden – Diese Klausel deckt einen eventuellen Motorschaden durch Nager ab. Nicht allein der direkte Schaden wird dann bezahlt, sondern auch Defekte, die als Folge der Knabberei entstehen. Nicht nur auf dem Land ist der Schutz sinnvoll. Marder sind auch in Städten aktiv. Dieses Merkmal schließen allerdings die meisten Tarife kostenlos in ihren Schutz mit ein. Die wenigen Anbieter, die Tarife mit und ohne Schutz vor Folgeschäden anbieten, verlangten laut unserer Studie im Durchschnitt einen Aufpreis von nur 2,9 Prozent.

Erweiterte Wildschäden mit „Tieren aller Art“ – Bei diesem Schutz bezahlt die Versicherung auch Schäden durch Zusammenstöße etwa mit Hunden, Kühen, Schafen und Pferden. Die Klausel ist bereits Standard. Die wenigen Versicherungen, die laut unserer Stichprobe dafür einen Aufschlag verlangten, nahmen im Schnitt 2,2 Prozent Aufpreis für den Zusatzschutz.

Wichtig bei Leasing: Die zusätzliche GAP-Deckung

Die GAP-Deckung (oder Differenz-Deckung) sollten Sie zusätzlich zur Vollkasko abschließen, wenn Sie Ihr Fahrzeug geleast haben: Wird das Leasingfahrzeug gestohlen oder bei einem Unfall so stark beschädigt, dass sich eine Reparatur wirtschaftlich nicht lohnt (Totalschaden), kommt es bei diesen Verträgen zu einer finanziellen Lücke (Englisch: „gap“) zwischen verschiedenen Erstattungsbeträgen.

Der eine Betrag ist der Restwert. Dieser Wert ist im Leasingvertrag festgeschrieben. Den Restwert müssen Sie an den Leasinggeber zahlen, wenn der Vertrag (wie im Falle eines Totalschadens) vorzeitig abgerechnet wird.

Der andere (meistens niedrigere) Betrag ist der Wiederbeschaffungswert. Da das neue Fahrzeug in der Regel vollkaskoversichert ist, erhalten Sie im Fall eines Totalschadens oder Diebstahls den aktuellen Wert eines gleichwertigen Fahrzeugs als Entschädigung aus der Vollkaskoversicherung. Lässt sich das zerstörte Fahrzeug noch zu Geld machen, zieht der Versicherer allerdings diesen Restwert zusätzlich auch noch von der Entschädigung ab.

Ohne GAP-Deckung besteht also die Gefahr, dass Sie auf der Differenz zwischen der finanziellen Verpflichtung aus dem Leasingvertrag und der Erstattung aus der Vollkaskoversicherung sitzen bleiben. Haben Sie dagegen eine GAP-Deckung (oder Differenz-Deckung) vereinbart, zahlt der Versicherer den Unterschiedsbetrag zwischen Restwert und Wiederbeschaffungswert an Sie aus.

Die GAP-Deckung ist umso wichtiger, je teurer Ihr Fahrzeug ist: Gerade Fahrzeuge der gehobenen Mittelklasse (und darüber) verlieren schnell an Wert: Der Wiederbeschaffungswert sinkt dann unter Umständen sehr viel schneller als der vereinbarte Restwert aus dem Leasingvertrag.

Ein Tarif mit Werkstattbindung lohnt nicht für jeden

Viele Kfz-Versicherer bieten besondere Tarife mit Werkstattbindung an, um Verwaltungskosten zu sparen. Der Kunde wird dafür mit einem Preisnachlass von durchschnittlich 10 Prozent belohnt. Bei einzelnen Tarifen ist auch ein Nachlass von fast 20 Prozent möglich.

Oft sind auch noch weitere Serviceleistungen im Angebot wie Abhol- und Bringdienst oder die Stellung eines Ersatzfahrzeugs für die Dauer der Reparatur. Haben Sie einen Neuwagen, kann es sinnvoll sein, auf die Werkstattbindung zu verzichten, um die Herstellergarantie nicht zu gefährden.