Einige Zusatzklauseln bei der Vollkaskoversicherung sind unnötig und teuer. Es gibt aber auch sinnvolle und preisgünstige Optionen:
Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit – Haben Sie Schäden durch grobe Fahrlässigkeit eingeschlossen, dann sind Sie auch versichert, falls Sie beispielsweise zu schnell gefahren sind. Die meisten Tarife haben „grobe Fahrlässigkeit“ bereits standardmäßig mitversichert.
Marderbisse mit Folgeschäden – Diese Klausel deckt einen eventuellen Motorschaden durch Nager ab. Nicht allein der direkte Schaden wird dann bezahlt, sondern auch Defekte, die als Folge der Knabberei entstehen. Nicht nur auf dem Land ist der Schutz sinnvoll. Marder sind auch in Städten aktiv. Dieses Merkmal schließen allerdings die meisten Tarife kostenlos in ihren Schutz mit ein. Die wenigen Anbieter, die Tarife mit und ohne Schutz vor Folgeschäden anbieten, verlangten laut unserer Studie im Durchschnitt einen Aufpreis von nur 2,9 Prozent.
Erweiterte Wildschäden mit „Tieren aller Art“ – Bei diesem Schutz bezahlt die Versicherung auch Schäden durch Zusammenstöße etwa mit Hunden, Kühen, Schafen und Pferden. Die Klausel ist bereits Standard. Die wenigen Versicherungen, die laut unserer Stichprobe dafür einen Aufschlag verlangten, nahmen im Schnitt 2,2 Prozent Aufpreis für den Zusatzschutz.
Wichtig bei Leasing: Die zusätzliche GAP-Deckung
Die GAP-Deckung (oder Differenz-Deckung) sollten Sie zusätzlich zur Vollkasko abschließen, wenn Sie Ihr Fahrzeug geleast haben: Wird das Leasingfahrzeug gestohlen oder bei einem Unfall so stark beschädigt, dass sich eine Reparatur wirtschaftlich nicht lohnt (Totalschaden), kommt es bei diesen Verträgen zu einer finanziellen Lücke (Englisch: „gap“) zwischen verschiedenen Erstattungsbeträgen.
Der eine Betrag ist der Restwert. Dieser Wert ist im Leasingvertrag festgeschrieben. Den Restwert müssen Sie an den Leasinggeber zahlen, wenn der Vertrag (wie im Falle eines Totalschadens) vorzeitig abgerechnet wird.
Der andere (meistens niedrigere) Betrag ist der Wiederbeschaffungswert. Da das neue Fahrzeug in der Regel vollkaskoversichert ist, erhalten Sie im Fall eines Totalschadens oder Diebstahls den aktuellen Wert eines gleichwertigen Fahrzeugs als Entschädigung aus der Vollkaskoversicherung. Lässt sich das zerstörte Fahrzeug noch zu Geld machen, zieht der Versicherer allerdings diesen Restwert zusätzlich auch noch von der Entschädigung ab.
Ohne GAP-Deckung besteht also die Gefahr, dass Sie auf der Differenz zwischen der finanziellen Verpflichtung aus dem Leasingvertrag und der Erstattung aus der Vollkaskoversicherung sitzen bleiben. Haben Sie dagegen eine GAP-Deckung (oder Differenz-Deckung) vereinbart, zahlt der Versicherer den Unterschiedsbetrag zwischen Restwert und Wiederbeschaffungswert an Sie aus.
Die GAP-Deckung ist umso wichtiger, je teurer Ihr Fahrzeug ist: Gerade Fahrzeuge der gehobenen Mittelklasse (und darüber) verlieren schnell an Wert: Der Wiederbeschaffungswert sinkt dann unter Umständen sehr viel schneller als der vereinbarte Restwert aus dem Leasingvertrag.
Ein Tarif mit Werkstattbindung lohnt nicht für jeden
Viele Kfz-Versicherer bieten besondere Tarife mit Werkstattbindung an, um Verwaltungskosten zu sparen. Der Kunde wird dafür mit einem Preisnachlass von durchschnittlich 10 Prozent belohnt. Bei einzelnen Tarifen ist auch ein Nachlass von fast 20 Prozent möglich.
Oft sind auch noch weitere Serviceleistungen im Angebot wie Abhol- und Bringdienst oder die Stellung eines Ersatzfahrzeugs für die Dauer der Reparatur. Haben Sie einen Neuwagen, kann es sinnvoll sein, auf die Werkstattbindung zu verzichten, um die Herstellergarantie nicht zu gefährden.